Erwägungsgrund 2 32023D2807
Die ICCAT verabschiedet Maßnahmen, die die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Bereich der ICCAT-Konvention sicherstellen und die marinen Ökosysteme schützen sollen, in denen diese Ressourcen vorkommen. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden.