Erwägungsgrund 1 32023D2810
Mit dem Beschluss 2005/75/EG des Rates trat die Union dem Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik (im Folgenden „WCPF-Übereinkommen“) bei, mit dem die Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) eingerichtet wurde.