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In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank wird der „Banknoten-Verteilungsschlüssel“ definiert und auf Anhang I des genannten Beschlusses verwiesen, in dem der seit dem 1. Januar 2023 geltende Banknoten-Verteilungsschlüssel festgelegt wird. Im Hinblick darauf, dass ab dem 1. Januar 2024 neue Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung gelten, ist eine Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 erforderlich, damit der ab diesem Zeitpunkt geltende Banknoten-Verteilungsschlüssel festgelegt werden kann —
In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 wird der „Banknoten-Verteilungsschlüssel“ definiert und auf Anhang I des genannten Beschlusses verwiesen,…
In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 wird der „Banknoten-Verteilungsschlüssel“ definiert und auf Anhang I des genannten Beschlusses verwiesen,…
In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank wird der „Banknoten-Verteilungsschlüssel“ definiert und auf Anhang I des…
Der letzte Satz von Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 erhält folgende Fassung: „Anhang I dieses Beschlusses definiert den…
Der letzte Satz von Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 erhält folgende Fassung: „Anhang I zu diesem Beschluss definiert den…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.