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In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank wird der „Banknoten-Verteilungsschlüssel“ definiert und auf Anhang I des genannten Beschlusses verwiesen, in dem der seit dem 1. Februar 2020 geltende Banknoten-Verteilungsschlüssel festgelegt wird. Angesichts der Einführung des Euro durch Kroatien am 1. Januar 2023 werden neue Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung ab dem genannten Datum gelten. Daher ist es erforderlich, den Beschluss EZB/2010/29 zu ändern, damit der ab dem 1. Januar 2023 geltende Banknoten-Verteilungsschlüssel festgelegt werden kann —
In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 der Europäischen Zentralbank wird der „Banknoten-Verteilungsschlüssel“ definiert und auf Anhang I des…
In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 wird der „Banknoten-Verteilungsschlüssel“ definiert und auf Anhang I des genannten Beschlusses verwiesen,…
In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 wird der „Banknoten-Verteilungsschlüssel“ definiert und auf Anhang I des genannten Beschlusses verwiesen,…
Der letzte Satz von Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 erhält folgende Fassung: „Anhang I zu diesem Beschluss definiert den…
Der letzte Satz von Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2010/29 erhält folgende Fassung: „Anhang I dieses Beschlusses definiert den…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/2811 der Europäischen Zentralbank (EZB/2023/31) wird die Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.