Erwägungsgrund 3 32023D0925BESCHLUSS (EU) 2023/925 DES RATES vom 24. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EASA-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32023D0924BESCHLUSS (EU) 2023/924 DES RATES vom 24. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D1113BESCHLUSS (EU) 2021/1113 DES RATES vom 28. Juni 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32024D1844BESCHLUSS (EU) 2024/1844 DES RATES vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Verstärkte Rolle der EMA bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32023D0271BESCHLUSS (EU) 2023/271 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (NIS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.