Erwägungsgrund 2 32023D2823
Die SEAFO-Kommission ist für die Annahme von Maßnahmen zuständig, die die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im SEAFO-Übereinkommensgebiet sicherstellen sollen. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden.