Erwägungsgrund 7 32023D2826
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in der SPRFMO-Kommission für den Zeitraum 2024-2028 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Bestandserhaltungs- und Durchsetzungsmaßnahmen der SPRFMO für die Union bindend sein und den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich beeinflussen können, insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1005/2008 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie der Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates.