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Mit dem Beschluss (EU) 2023/575 des Rates wurde Polen ermächtigt, die Änderung des Beringmeer-Übereinkommens zwecks der Aufnahme der Union als Vertragspartei dieses Übereinkommens im Interesse der Union zu ratifizieren. Es wird davon ausgegangen, dass Polen seine Mitgliedschaft widerrufen wird, sobald die Union als vollwertige Vertragspartei des Beringmeer-Übereinkommens angenommen ist.
Mit dem Beschluss 7277/16 des Rates vom 11. April 2016 wurde die Republik Polen ermächtigt, im Interesse der Union über eine Änderung des…
Mit seinem Beschluss vom 11. April 2016 ermächtigte der Rat Polen, im Interesse der Union eine Änderung des Übereinkommens auszuhandeln, die die Beteiligung der…
Polen wird hiermit ermächtigt, die Änderung des Artikels XVI.4 des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren…
Die Republik Polen ist eine Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer (im…
Polen ist Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer (im Folgenden…
Derzeit wird der im Namen der Union in den Sitzungen der Jahreskonferenz der Vertragsparteien des Beringmeer-Übereinkommens zu vertretende Standpunkt mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.