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Mit dem Beschluss 7277/16 des Rates vom 11. April 2016 wurde die Republik Polen ermächtigt, im Interesse der Union über eine Änderung des Beringmeer-Übereinkommens zu verhandeln, damit die Union Vertragspartei des Übereinkommens werden kann. Im Oktober 2016 hat Polen dem Verwahrer des Beringmeer-Übereinkommens den Vorschlag über eine solche Änderung des Übereinkommens vorgelegt.
Mit seinem Beschluss vom 11. April 2016 ermächtigte der Rat Polen, im Interesse der Union eine Änderung des Übereinkommens auszuhandeln, die die Beteiligung der…
Mit dem Beschluss (EU) 2023/575 des Rates wurde Polen ermächtigt, die Änderung des Beringmeer-Übereinkommens zwecks der Aufnahme der Union als Vertragspartei…
Die Republik Polen ist eine Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer (im…
Im Oktober 2016 hat Polen dem Verwahrer des Übereinkommens eine solche Änderung des Übereinkommens vorgeschlagen.
Polen wird hiermit ermächtigt, die Änderung des Artikels XVI.4 des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren…
Polen ist Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.