Erwägungsgrund 2 32023D2858
Gemäß den Artikeln 47 und 76 des Vertrags über die Energiegemeinschaft trifft der Ministerrat Maßnahmen, die gemäß Artikel 76 dieses Vertrags in Form eines Beschlusses oder einer Empfehlung erfolgen können.
Gemäß den Artikeln 47 und 76 des Vertrags über die Energiegemeinschaft trifft der Ministerrat Maßnahmen, die gemäß Artikel 76 dieses Vertrags in Form eines Beschlusses oder einer Empfehlung erfolgen können.