Art. 2 32023D2105BESCHLUSS (EU) 2023/2105 DES RATES vom 7. September 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien durchgeführt werden
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32022D1958BESCHLUSS (EU) 2022/1958 DES RATES vom 13. Oktober 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Nordmazedonien durchgeführt werden
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32025D1348BESCHLUSS (EU) 2025/1348 DES RATES vom 27. Januar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32024D1639BESCHLUSS (EU) 2024/1639 DES RATES vom 30. Mai 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien durchgeführt werden
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32023D1040BESCHLUSS (EU) 2023/1040 DES RATES vom 15. Mai 2023 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro durchgeführt werden
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.