Erwägungsgrund 4 32024D0746BESCHLUSS (GASP) 2024/746 DES RATES vom 23. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Angesichts der ernsten Lage ist es angezeigt, weitere restriktive Maßnahmen zu erlassen.
Erwägungsgrund 3 32023D2871BESCHLUSS (GASP) 2023/2871 DES RATES vom 18. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es angezeigt, weitere restriktive Maßnahmen zu erlassen.
Erwägungsgrund 3 32024D0747BESCHLUSS (GASP) 2024/747 DES RATES vom 23. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Angesichts der sehr ernsten Lage ist es angezeigt, weitere restriktive Maßnahmen zu erlassen.
Erwägungsgrund 4 32022D2478BESCHLUSS (GASP) 2022/2478 DES RATES vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Angesichts des Ernstes der Lage ist es angezeigt, neue restriktive Maßnahmen einzuführen.
Erwägungsgrund 9 32022D1909BESCHLUSS (GASP) 2022/1909 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Angesichts des Ernstes der Lage ist es angezeigt, neue restriktive Maßnahmen einzuführen.
Erwägungsgrund 4 32023D0434BESCHLUSS (GASP) 2023/434 DES RATES vom 25. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Angesichts der ernsten Lage und als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist es angebracht, weitere restriktive Maßnahmen zu verhängen.