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Insbesondere hält es der Rat für angebracht, ein Verbot gegen die Einfuhr, den Kauf oder die Verbringung, sei es mittelbar oder unmittelbar, von Diamanten aus Russland zu verhängen. Dieses Verbot sollte für Diamanten mit Ursprung in Russland, für aus Russland ausgeführte und durch Russland durchgeführte Diamanten sowie für russische Diamanten, die in anderen Drittländern als Russland verarbeitet werden, gelten. Das Verbot gilt ab dem 1. Januar 2024 für natürliche und synthetische Diamanten, ausgenommen Industriediamanten, sowie für Diamantschmuck und schließt eine schrittweise Einführung – im Zeitraum vom 1. März 2024 bis zum 1. September 2024 – eines indirekten Einfuhrverbots für russische Diamanten, die in anderen Drittländern als Russland verarbeitet wurden, einschließlich Schmuckwaren mit Diamanten mit Ursprung in Russland, ein. Bei der schrittweisen Verhängung indirekter Einfuhrverbote wird berücksichtigt, dass ein geeigneter Rückverfolgungsmechanismus eingeführt werden muss, der eine wirksame Durchsetzung ermöglicht und die Störungen für die Marktbeteiligten auf ein Minimum beschränkt.
Das Verbot gilt ab dem 1. Januar 2024 für natürliche und synthetische Diamanten, ausgenommen Industriediamanten, sowie für Diamantschmuck und schließt eine…
Da es erhebliche Bestände an Diamanten außerhalb Russlands gibt, die Russland keine Einnahmen mehr bringen, die aber möglicherweise zur Verarbeitung ausgeführt…
Ab dem 1. Januar 2024 ist es verboten, Diamanten und Erzeugnisse, die Diamanten enthalten, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen,…
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2874 wird das Verbot verhängt, Diamanten aus Russland unmittelbar oder mittelbar einzuführen, zu kaufen oder zu verbringen. Dieses…
Ab dem 1. Januar 2024 ist es verboten, in Anhang XXXVIIIA Teile A, B und C aufgeführte Diamanten und Erzeugnisse, die Diamanten enthalten, unmittelbar oder…
Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Ab dem 1. September 2024 ist es verboten, Erzeugnisse unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.