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Gemäß Artikel 8 Absatz 3 des HS-Übereinkommens gelten die im Verlauf einer Tagung des HSC ausgearbeiteten Erläuterungen, Einreihungsavisen, sonstigen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Harmonisierten Systems (im Folgenden „HSC-Beschlüsse“) als vom Rat der Weltzollorganisation (WZO) genehmigt, sofern nicht mit Ende des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Tagung beendet wurde, auf der sie angenommen wurden, eine Vertragspartei des HS-Übereinkommens dem Generalsekretär der WZO notifiziert hat, dass sie eine erneute Prüfung durch den HSC oder die Vorlage dieser Angelegenheit an den WZO-Rat beantragt hat.
Mit dem Beschluss (EU) 2020/1707 des Rates wurde ein effizientes und beschleunigtes Verfahren zur Festlegung des im Namen der Union zu fassenden Standpunkts zur…
1. GRUNDSÄTZE Im Rahmen der Weltzollorganisation (WZO) wird die Europäische Union a) a) die zolltarifliche Einreihung von Waren und die einheitliche Auslegung…
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c des HS-Übereinkommens hat der HSC die Aufgabe, Erläuterungen, Einreihungsavisen und sonstige Stellungnahmen als…
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in der WZO zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder sonstigen…
Um einen Standpunkt der Union zur Genehmigung von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder sonstigen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und…
Der WZO-Rat wird bei seinen Tagungen im Juni (139. und 140. Tagung vom 23. bis 25. Juni 2022) voraussichtlich Entwürfe zur Änderung der Geschäftsordnung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.