32023D2899 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 3 32023D2899Beschluss (EU) 2023/2899 des Rates vom 19. Dezember 2023 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Rechnungshofs Artikel 2Daher sollten zwei Mitglieder des Rechnungshofs ernannt werden — Artikel 2