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Mit dem Beschluss des Partnerschaftsrats wird zwar eine Stufe in der schrittweisen Einführung strengerer Ursprungsregeln im Rahmen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit beseitigt und die derzeitigen Ursprungsregeln werden daher bis Ende 2026 verlängert, doch ist die Union nach wie vor verpflichtet, die Regeln einzuhalten, die 2027 in Kraft treten werden. Dementsprechend beschränkt der Beschluss des Partnerschaftsrats, der Gegenstand des vorliegenden Beschlusses ist, die Möglichkeit weiterer Änderungen der erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge durch einen weiteren Beschluss des Partnerschaftsrates. Die Kommission wird die Lage auf den globalen und europäischen Batteriemärkten weiterhin kontinuierlich bewerten —
Es ist daher angezeigt, die Anwendung der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und…
Die Union ist entschlossen, Lieferketten in der Union und ein Ökosystem für Batterien und Elektrofahrzeuge zu entwickeln und zu stärken. Daher sollte eine…
Ziel der im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit festgelegten erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge ist…
Der Überbrückungsmechanismus wird es ermöglichen, die Anwendung der derzeitigen erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und…
Ziel der im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit festgelegten Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge ist es, Anreize für…
Die Kommission wird das Engagement der Automobilindustrie in der Union bei der Entwicklung eines Batterieökosystems in der Union genau beobachten. Insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.