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Ziel der im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit festgelegten Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge ist es, Anreize für Investitionen in die Batterieherstellungskapazitäten in der Union und im Vereinigten Königreich zu schaffen. Eine weitere Verschiebung der neuen Vorschriften wird nicht in Betracht gezogen. Daher sollte eine Beschränkung weiterer Änderungen der erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge eingeführt werden.
Ziel der im Abkommen über Handel und Zusammenarbeit festgelegten erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge ist…
Anhang 5 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sieht ein schrittweises Inkrafttreten erzeugnisspezifischer Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren…
Anhang 5 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit sieht ein schrittweises Inkrafttreten erzeugnisspezifischer Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren…
Mit dem Beschluss des Partnerschaftsrats wird zwar eine Stufe in der schrittweisen Einführung strengerer Ursprungsregeln im Rahmen des Abkommens über Handel und…
Die Union ist entschlossen, Lieferketten in der Union und ein Ökosystem für Batterien und Elektrofahrzeuge zu entwickeln und zu stärken. Daher sollte eine…
Es ist wünschenswert, die einzelstaatlichen Maßnahmen in Bezug auf Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und -akkumulatoren zu harmonisieren. Das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.