Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Nutzung des elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten für die Zwecke der Durchführung des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit wäre für die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich, für die Träger der sozialen Sicherheit und für Personen, die sich zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich bewegen, von Vorteil, da dies einen schnelleren, genaueren und sichereren Austausch von Sozialversicherungsdaten im Rahmen des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit gewährleisten würde. Der Sonderausschuss sollte daher einen Beschluss zur Genehmigung der Übermittlung von Daten über den elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten annehmen.
Die Nutzung des elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten für die Zwecke der Durchführung des Protokolls über die Koordinierung der sozialen…
Gemäß Artikel KSSD.4 Absatz 2 des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit kann die Übermittlung von Daten zwischen den Trägern oder den…
Gemäß Artikel KSSD.4 Absatz 2 des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit kann die Übermittlung von Daten zwischen den Trägern oder den…
Gemäß Artikel KSSD.71 Absatz 4 des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Abkommen über Handel und Zusammenarbeit (im Folgenden…
Gemäß Artikel KSSD.71 Absatz 4 des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Abkommen über Handel und Zusammenarbeit (im Folgenden…
Der Einsatz elektronischer Mittel eignet sich für den schnellen und zuverlässigen Datenaustausch zwischen den Trägern der Mitgliedstaaten. Die elektronische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.