Erwägungsgrund 3 32023D0362
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 13 Mitgliedstaaten und Japan mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 13 Mitgliedstaaten und Japan mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.