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Es ist daher angezeigt, Litauen für Gegenstände, die für die in Artikel 74 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 beschriebenen Zwecke eingeführt wurden, eine Befreiung von den Eingangsabgaben und für Gegenstände, die für die in Artikel 51 der Richtlinie 2009/132/EG beschriebenen Zwecke eingeführt wurden, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer zu gewähren.
Es ist daher angezeigt, Belgien für diejenigen Waren, die für die in Artikel 74 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 beschriebenen Zwecke eingeführt wurden, eine…
Gegenstände, die von der staatlichen Grenzschutzbehörde Litauens zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr eingeführt werden, werden von Eingangsabgaben…
Bis zur Mitteilung der Entscheidung der Kommission genehmigte Litauen die Einfuhr der Gegenstände unter Aussetzung der Eingangsangaben nach Artikel 76 Absatz 2…
Damit die von den Eingangsabgaben und von der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können und die korrekte Anwendung der vorliegenden Maßnahmen…
Gegenstände, die folgende Bedingungen erfüllen, werden von den Eingangsabgaben gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und von…
Gegenstände werden von den Eingangsabgaben gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und von der Mehrwertsteuer im Sinne von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.