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Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat im Einklang mit Artikel 46 Absatz 6 EUV, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden Mitgliedstaaten, die sich an einem Projekt der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) beteiligen, einladen möchten, sich an diesem Projekt zu beteiligen, die vom Rat vorzugebenden Bedingungen erfüllt.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden…
Nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe g des Beschlusses (GASP) 2017/2315 muss der Rat zu gegebener Zeit gemäß Artikel 9 Absatz 1 des genannten Beschlusses die…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union (im Folgenden…
Der Rat beschließt im Einklang mit Artikel 46 Absatz 6 EUV, ob ein Drittstaat, den die teilnehmenden Mitgliedstaaten, die sich an einem Projekt beteiligen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.