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Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme Kanadas an NetLogHubs die allgemeinen Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erfüllt. Anschließend wird der Projektkoordinator Kanada im Namen der Projektmitglieder eine Einladung zur Teilnahme an NetLogHubs übermitteln. Kanada wird sich diesem Projekt zu dem Termin anschließen, der in der zwischen den Projektmitgliedern und Kanada zu schließenden Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 festgelegt wird, und wird die Rechte und Pflichten haben, die in der Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des genannten Beschlusses festgelegt werden. Der Rat wird die Aufsicht entsprechend Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 führen und kann entsprechend Artikel 6 Absätze 2 und 3 des genannten Beschlusses weitere Beschlüsse fassen bzw. Entscheidungen treffen —
Am 29. November 2022 hat der Koordinator des NetLogHubs dem Rat und dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Einklang mit…
Im Mai 2022 übermittelte Kanada im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 dem Koordinator des NetLogHubs seinen Antrag auf Teilnahme…
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme Kanadas an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP)…
Das PSK empfiehlt abschließend in seiner Stellungnahme, dass der Rat in der Frage, ob die Teilnahme Kanadas an NetLogHubs die allgemeinen Bedingungen des…
In derselben Stellungnahme hat das PSK die von den Projektmitgliedern einstimmig vereinbarte Auffassung bestätigt, dass Kanada die allgemeinen Bedingungen des…
Die Teilnahme Kanadas an dem SSZ-Projekt „NetLogHubs“ erfüllt die allgemeinen Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.