Erwägungsgrund 2 32023D0404
In der Präambel des Abkommens wird der Wunsch der Vertragsparteien anerkannt, einerseits den Reform- und Annäherungsprozess in der Ukraine voranzubringen und damit einen Beitrag zur schrittweisen wirtschaftlichen Integration und zur Vertiefung der politischen Assoziation zu leisten und andererseits die wirtschaftliche Integration durch einen weiterreichenden Prozess der Annäherung der Rechtsvorschriften zu fördern.