Art. 3 32014D0804BESCHLUSS 2014/804/GASP DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Kamerun und der Europäischen Union über die Rechtsstellung der unionsgeführten Einsatzkräfte bei der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Kamerun
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32018D0004BESCHLUSS (EU) 2018/4 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32010D0404Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0404BESCHLUSS (EU) 2023/404 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkts zur Änderung des Anhangs XLIV dieses Abkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32018D0340BESCHLUSS (GASP) 2018/340 DES RATES vom 6. März 2018 zur Festlegung der Liste der im Rahmen der SSZ auszuarbeitenden Projekte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.