Erwägungsgrund 1 32023D0404Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32023D0747BESCHLUSS (EU) 2023/747 DES RATES vom 31. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32023D0747BESCHLUSS (EU) 2023/747 DES RATES vom 31. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32021D0838BESCHLUSS (EU) 2021/838 DES RATES vom 10. Mai 2021 zur Festlegung des im Namen der Union im Unterausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Erstellung der Liste der Sachverständigen, die als Mitglieder der Sachverständigengruppe gemäß Artikel 301 des Abkommens ausgewählt werden können, zu vertretenden Standpunkts
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32021D1797BESCHLUSS (EU) 2021/1797 DES RATES vom 5. Oktober 2021 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Änderung der Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen), der Anlage XVII-4 (Regelungen für Post- und Kurierdienste) sowie der Anlage XVII-5 (Regelungen für den internationalen Seeverkehr) zu Anhang XVII des Abkommens zu vertretend ist
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…
Erwägungsgrund 1 32022D1977BESCHLUSS (EU) 2022/1977 DES RATES vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten EU-Ukraine Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang XV (Annäherung des Zollrechts) dieses Abkommens zu vertretende Standpunkt ist
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine…