Erwägungsgrund 6 32023D0412BESCHLUSS (EU) 2023/412 DES RATES vom 21. Februar 2023 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Am 17. Oktober 2019 wurde die gemäß dem Protokoll eingesetzte Beratergruppe der Union zur Verlängerung der Anspruchsfrist gemäß den im Protokoll festgelegten…
Erwägungsgrund 6 32020D0470BESCHLUSS (EU) 2020/470 DES RATES vom 25. März 2020 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Am 17. Oktober 2019 ist die gemäß Artikel 3 Absatz 5 des Protokolls eingesetzte Beratergruppe der Union zur Verlängerung der Anspruchsfrist gemäß Artikel 5…
Erwägungsgrund 4 32023D0412BESCHLUSS (EU) 2023/412 DES RATES vom 21. Februar 2023 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Gemäß diesen Bestimmungen des Protokolls wird der Anspruch nach dem ersten Dreijahreszeitraum um drei Jahre verlängert und danach automatisch jeweils um weitere…
Erwägungsgrund 4 32023D0413Gemäß diesen Bestimmungen des Protokolls wird der Anspruch nach dem ersten Dreijahreszeitraum um drei Jahre verlängert und danach automatisch jeweils um weitere…
Erwägungsgrund 4 32020D0470BESCHLUSS (EU) 2020/470 DES RATES vom 25. März 2020 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Gemäß Artikel 5 Absatz 8 Buchstabe b des Protokolls wird der Anspruch nach dem ersten Dreijahreszeitraum um drei Jahre verlängert und danach automatisch jeweils…
Erwägungsgrund 5 32017D1107BESCHLUSS (EU) 2017/1107 DES RATES vom 8. Juni 2017 in Bezug auf die Verlängerung der Frist des Leistungsanspruchs für audiovisuelle Koproduktionen gemäß Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
Die gemäß Artikel 3 Absatz 5 des Protokolls eingesetzte Interne Beratende Gruppe der Union hat am 5. September 2016 eine befürwortende Stellungnahme zur…