Art. 4 Abs. 1 32023D0599BESCHLUSS (GASP) 2023/599 DES RATES vom 16. März 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Stärkung der Kapazitäten der Armee der Republik Nordmazedonien
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses im Einklang mit Beschluss (GASP) 2021/509 und…
Art. 4 Abs. 1 32025D2379BESCHLUSS (GASP) 2025/2379 DES RATES vom 24. November 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte von Tschad
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509…
Art. 4 Abs. 1 32022D2352BESCHLUSS (GASP) 2022/2352 DES RATES vom 1. Dezember 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der georgischen Streitkräfte
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den…
Art. 4 Abs. 1 32022D2353Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 und den…
Art. 4 Abs. 1 32025D0609BESCHLUSS (GASP) 2025/609 DES RATES vom 24. März 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Mauretaniens
Der Hohe Vertreter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Durchführung des vorliegenden Beschlusses im Einklang mit dem Beschluss (GASP) 2021/509…