Erwägungsgrund 3 32023D0055
Der EZB-Rat hat beschlossen, dass es angemessen ist, das gesonderte Konto bei der EZB, welches derzeit für Rücklagen von Mitteln im Zusammenhang mit NGEU verwendet wird und dessen Verwendung auch auf Rücklagen von Mitteln im Zusammenhang mit dem Instrument zur Unterstützung der Ukraine im Jahr 2023 (Makrofinanzhilfe+) erstreckt wird, weiterhin auf der Grundlage der Regelungen und Bestimmungen des Beschlusses (EU) 2019/1743 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/31) und des Beschlusses (EU) 2022/1521 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/30) zu verzinsen.