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Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist ADB-BUTINACA (IUPAC-Bezeichnung: N-[1-(Aminocarbonyl)-2,2-dimethylpropyl]-1-butyl-1H-indazol-3-carboxamid) ein von Indazol abgeleitetes synthetisches Cannabinoid mit S-Enantiomer als Wirkstoff (CAS-Nr.: 2682867-55-4). ADB-BUTINACA hat keinen therapeutischen Nutzen und ist auch nicht als Arzneimittel zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass ADB-BUTINACA missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass internationale Kontrollmaßnahmen für diesen Stoff gerechtfertigt sind. Folglich empfiehlt die WHO, ADB-BUTINACA in den Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen.
Nach Einschätzung des ECDD ist Butonitazen (IUPAC-Bezeichnung: 2-[(4-Butoxyphenyl)methyl]-N,N-diethyl-5-nitro-1H-benzimidazol-1-ethanamin) ein von Benzimidazol…
Gemäß dem Sachverständigenausschuss ist die Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die Gesellschaft, die mit dem Missbrauch von 5F-APINACA oder 5F-AKB-48…
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Etonitazepyn (IUPAC-Bezeichnung:…
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Metonitazen (chemische Bezeichnung:…
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Protonitazen (IUPAC-Bezeichnung:…
Von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der Suchtstoffkommission sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln, auf der vom 13. bis 17. März 2023…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.