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Alle vom Sachverständigenausschuss der WHO für Drogenabhängigkeit (im Folgenden „Sachverständigenausschuss“) überprüften und von der WHO zur Aufnahme in die Anhänge empfohlenen Stoffe werden nach der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht („EBDD“) als neue psychoaktive Substanzen überwacht.
die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und…
Alle vom Sachverständigenausschuss der WHO für Drogenabhängigkeit (im Folgenden „Sachverständigenausschuss“) überprüften und von der WHO zur Aufnahme in die…
Alle vom Sachverständigenausschuss der WHO für Drogenabhängigkeit (im Folgenden „ECDD“) überprüften und von der WHO zur Aufnahme in die Anhänge empfohlenen…
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (im Folgenden „EMCDDA“) wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates errichtet. Diese…
Nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für…
Die zuständigen Behörden überwachen die Stoffe der von der Europäischen Kommission erstellten Beobachtungsliste nach Artikel 8b der Richtlinie 2008/105/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.