Erwägungsgrund 21 32024D0832BESCHLUSS (EU) 2024/832 DES RATES vom 4. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 67. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Dipentylon in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 12 32023D0567Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass ADB-BUTINACA in den Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 24 32024D0832BESCHLUSS (EU) 2024/832 DES RATES vom 4. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 67. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass 2-FDCK in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 18 32022D0391BESCHLUSS (EU) 2022/391 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 65. Tagung der Suchtstoffkommission zur Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Eutylon in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 30 32023D0567Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass 3-MMC in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 18 32024D0832BESCHLUSS (EU) 2024/832 DES RATES vom 4. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 67. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass 3-CMC in Anhang II des Übereinkommens über psychotrope Stoffe aufzunehmen ist.