Erwägungsgrund 5 32020D0372BESCHLUSS (EU) 2020/372 DES RATES vom 27. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in Bezug auf die Annahme von Änderungsanträgen zu den Anhängen 1, 3, 4, 6, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Nach der Annahme werden die Änderungen für alle ICAO-Mitgliedstaaten, einschließlich aller Mitgliedstaaten der Union, gemäß dem Abkommen von Chicago und…
Erwägungsgrund 6 32019D2036BESCHLUSS (EU) 2019/2036 DES RATES vom 25. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Nach der Annahme wird der geänderte Anhang 17 für alle ICAO-Mitgliedstaaten, einschließlich aller Mitgliedstaaten der Union, gemäß dem Abkommen von Chicago und…
Erwägungsgrund 4 32023D0746BESCHLUSS (EU) 2023/746 DES RATES vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago tritt jeder ICAO-Anhang und jede Änderung eines ICAO-Anhangs innerhalb von drei Monaten nach Vorlage bei den…
Erwägungsgrund 6 32020D0767BESCHLUSS (EU) 2020/767 DES RATES vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Der im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretende Standpunkt sollte festgelegt werden, da der Änderungsantrag 91 nach seiner Annahme verbindlich sein wird und…
Erwägungsgrund 6 32023D0568Es ist angebracht, den im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 93 zu Anhang 10 Band I des Abkommens von Chicago…
Erwägungsgrund 11 32024D0874BESCHLUSS (EU) 2024/874 DES RATES vom 11. März 2024 über den im Namen der Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) auf dessen 231. Tagung in Bezug auf die geplante Änderung des Anhangs 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 90 des Abkommens von Chicago wird jeder Anhang nach Artikel 54 Buchstabe l dieses Abkommens oder jede Änderung eines Anhangs innerhalb von drei…