Erwägungsgrund 6 32019D2036BESCHLUSS (EU) 2019/2036 DES RATES vom 25. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Nach der Annahme wird der geänderte Anhang 17 für alle ICAO-Mitgliedstaaten, einschließlich aller Mitgliedstaaten der Union, gemäß dem Abkommen von Chicago und…
Erwägungsgrund 6 32020D0767BESCHLUSS (EU) 2020/767 DES RATES vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Der im Namen der Union im ICAO-Rat zu vertretende Standpunkt sollte festgelegt werden, da der Änderungsantrag 91 nach seiner Annahme verbindlich sein wird und…
Erwägungsgrund 2 32020D0954BESCHLUSS (EU) 2020/954 DES RATES vom 25. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Mitteilung über die freiwillige Teilnahme am System zur Verrechnung und Verringerung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) ab dem 1. Januar 2021 und die für die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber im Zeitraum 2021-2023 gewählte Option
Alle Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsstaaten des Abkommens von Chicago und Mitglieder der ICAO, während die Union in bestimmten Gremien der ICAO…
Erwägungsgrund 13 32022D0322BESCHLUSS (EU) 2022/322 DES RATES vom 18. Februar 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen zu den Anhängen 1, 6 bis 10, 14 und 17 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im ICAO-Rat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderung 178 zu Anhang 1, Änderung 47 zu Anhang 6 Teil I,…
Erwägungsgrund 7 32020D0954BESCHLUSS (EU) 2020/954 DES RATES vom 25. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Mitteilung über die freiwillige Teilnahme am System zur Verrechnung und Verringerung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) ab dem 1. Januar 2021 und die für die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber im Zeitraum 2021-2023 gewählte Option
Die in Anhang 16, Band IV enthaltenen Regeln werden gemäß dem Abkommen von Chicago und innerhalb seiner Grenzen verbindlich. Diese Regeln werden auch für die…
Erwägungsgrund 9 32021D0121BESCHLUSS (EU) 2021/121 DES RATES vom 28. Januar 2021 über den im Namen der Europäischen Union in Beantwortung des Rundschreibens der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderung 28 zu Anhang 9 Kapitel 9 Abschnitt D des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 38 des Abkommens von Chicago muss jeder Vertragsstaat — wenn er es für undurchführbar erachtet, eine solche internationale Richtlinie oder ein…