Erwägungsgrund 6 32024D1876BESCHLUSS (EU) 2024/1876 DES RATES vom 20. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022
Damit sowohl der Union als auch der Ukraine die positiven Auswirkungen des Abkommens auf die Erleichterung des Güterkraftverkehrs zwischen dem Hoheitsgebiet der…
Erwägungsgrund 7 32024D1876BESCHLUSS (EU) 2024/1876 DES RATES vom 20. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022
Das Abkommen gilt derzeit bis zum 30. Juni 2024. Die Umstände, die den Abschluss des Abkommens rechtfertigten, insbesondere die erheblichen Störungen, mit denen…
Erwägungsgrund 3 32024D1876BESCHLUSS (EU) 2024/1876 DES RATES vom 20. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022
Das Abkommen hat sich als wesentlich für die Ukraine erwiesen, um die ukrainische Gesellschaft und Wirtschaft zu unterstützen, indem es den…
Erwägungsgrund 5 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Damit sowohl die Union als auch die Republik Moldau weiterhin von dem Abkommen profitieren können, sollte es bis zum 30. Juni 2024 verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32024D1016BESCHLUSS (EU) 2024/1016 DES RATES vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Damit sowohl die Union als auch die Republik Moldau weiterhin von dem Abkommen profitieren können, sollte es bis zum 31. Dezember 2025 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32024D1876BESCHLUSS (EU) 2024/1876 DES RATES vom 20. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr vom 29. Juni 2022
Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine…