Erwägungsgrund 5 32024D1016BESCHLUSS (EU) 2024/1016 DES RATES vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Gemischte Ausschuss soll auf seiner nächsten Sitzung einen Beschluss über die Notwendigkeit der Verlängerung des Abkommens annehmen.
Erwägungsgrund 6 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
In seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 wird der Gemischte Ausschuss Beschlüsse über seine Geschäftsordnung und über die Notwendigkeit einer Verlängerung des…
Erwägungsgrund 1 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens muss sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung geben.Daher sollte die im Anhang zu diesem Beschluss enthaltene…
Erwägungsgrund 3 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Artikel 6 Absatz 6 des Abkommens bestimmt, dass sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung geben muss. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen…
Erwägungsgrund 3 32022D2517BESCHLUSS (EU) 2022/2517 DES RATES vom 12. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und der Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 6 Absatz 2 des Abkommens muss der Gemischte Ausschuss spätestens drei Monate vor Ablauf des Abkommens einberufen werden, um die Notwendigkeit einer…
Erwägungsgrund 6 32024D1016BESCHLUSS (EU) 2024/1016 DES RATES vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der…