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Mit dem Abkommen von 2014 wurden für einen Zeitraum von sechs Jahren ab seiner vorläufigen Anwendung die Fangmöglichkeiten festgelegt, die seychellischen Fischereifahrzeugen in der Fischereizone unter der Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Union in Mayotte eingeräumt werden. Die Geltungsdauer des Abkommens von 2014 endete am 20. Mai 2020.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen, die die Flagge der Seychellen führen, zu den…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen, die die Flagge der Seychellen führen, zu den…
Am 24. Oktober 2019 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit den Seychellen über den Abschluss eines neuen Abkommens aufzunehmen. Diese…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2023/658 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang seychellischer…
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 15. November 2013 das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von…
In dem ersten Protokoll zu dem Abkommen wurden die Fangmöglichkeiten, die den Schiffen der Union in der Fischereizone unter der Hoheit oder Gerichtsbarkeit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.