Erwägungsgrund 3 32014D0240BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (2014/240/EU)
Mit dem Beschluss 2009/306/EG des Rates wurde das Abkommen um weitere fünf Jahre verlängert.
Erwägungsgrund 4 32018D0343BESCHLUSS (EU) 2018/343 DES RATES vom 5. März 2018 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien
In ihrem Briefwechsel vom 14. November 2016 und 5. Januar 2017 bekräftigten die Vertragsparteien ihr Interesse an einer Verlängerung des Abkommens um weitere…
Erwägungsgrund 2 32025D0463BESCHLUSS (EU) 2025/463 DES RATES vom 5. März 2025 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Nach Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens war das Abkommen zunächst für einen Zeitraum bis zum 31. Dezember 2002 zu schließen und wird im gegenseitigen…
Erwägungsgrund 2 32018D1578BESCHLUSS (EU) 2018/1578 DES RATES vom 18. September 2018 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
Gemäß Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens wird dieses zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen und kann anschließend mit seinen etwaigen…
Erwägungsgrund 3 32015D0344BESCHLUSS (EU) 2015/344 DES RATES vom 17. Februar 2015 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Auf der Grundlage des Beschlusses 2011/182/EU des Rates wurde das Abkommen rückwirkend ab dem 8. November 2009 um weitere fünf Jahre verlängert und läuft somit…
Erwägungsgrund 3 32025D1997BESCHLUSS (EU) 2025/1997 DES RATES vom 25. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Mit dem Beschluss Nr. 2/2023 des Gemischten Ausschusses wurde das Abkommen bis zum 30. Juni 2024 verlängert.