Erwägungsgrund 8 32018D0846BESCHLUSS (EU) 2018/846 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland, Spanien, Frankreich und Portugal
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Griechenland, Frankreich, Portugal und Spanien bereitzustellen.
Erwägungsgrund 8 32020D1076BESCHLUSS (EU) 2020/1076 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juni 2020 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Portugal, Spanien, Italien und Österreich
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Portugal, Spanien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 8 32018D1505BESCHLUSS (EU) 2018/1505 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Bulgarien, Griechenland, Litauen und Polen
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Bulgarien, Griechenland, Litauen und Polen bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32023D2192BESCHLUSS (EU) 2023/2192 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Rumänien und Italien im Zusammenhang mit Naturkatastrophen im Jahr 2022 und für die Türkei im Zusammenhang mit den Erdbeben im Februar 2023
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Rumänien, Italien und die Türkei bereitzustellen.
Erwägungsgrund 7 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für Rumänien, Italien und Österreich bereitzustellen.
Erwägungsgrund 9 32021D0885BESCHLUSS (EU) 2021/885 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit Naturkatastrophen sowie für Albanien, Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn im Zusammenhang mit einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Der Fonds sollte demnach in Anspruch genommen werden, um Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit Naturkatastrophen sowie Albanien, Belgien, Deutschland,…