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Am 16. Juni 2011 haben der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Beschluss 2011/708/EU über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung des Beitrittsabkommens und des Zusatzabkommens angenommen. Artikel 3 jenes Beschlusses sieht die vorläufige Anwendung des Beitrittsabkommens und des Zusatzabkommens ab dem Tag der Unterzeichnung, die am 21. Juni 2011 erfolgt ist, vor. Seit jenem Tag werden die beiden Abkommen vorläufig angewandt.
Am 2. Mai 2011 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung des…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2226 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 21. November 2015 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1033 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1031 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1197 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 24. Juni 2016 vorläufig angewendet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2016/1363 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Juni 2016 vorläufig angewandt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.