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In seinem Urteil vom 28. April 2015 in der Rechtssache C-28/12, Kommission gegen Rat (im Folgenden „Urteil“), hat der Gerichtshof den Beschluss 2011/708/EU mit der Begründung für nichtig erklärt, dass der Rat in einem gemeinsam mit den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten erlassenen Rechtsakt nicht rechtmäßig zur Unterzeichnung und zur vorläufigen Anwendung des Beitrittsabkommens und des Zusatzabkommens ermächtigen könne. Der Gerichtshof hat die Wirkungen des Beschlusses 2011/708/EU aufrechterhalten, bis innerhalb angemessener Frist nach Verkündung des Urteils ein neuer vom Rat nach Artikel 218 Absätze 5 und 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu erlassender Beschluss in Kraft getreten ist.
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 9 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den…
Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 104 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss, mit…
Die Übertragung der Befugnisse gemäß Artikel 6 Absatz 6 und Artikel 7 Absatz 6 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(3a) Die Befugnisübertragung gemäß Artikel 18a Absatz 3 und Artikel 54 Absatz 7 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat…
Die Befugnisübertragung gemäß den Artikeln 14a und 28a kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf…
Die in Artikel 5 vorgesehene Befugnisübertragung kann vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der Beschluss über den Widerruf beendet die Übertragung der in diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.