Erwägungsgrund 6 32023D0692
Da die Entsendung eines Teams der EUMM Georgia nach Armenien nicht länger erforderlich ist, sollte der Beschluss 2010/452/GASP entsprechend geändert werden —
Da die Entsendung eines Teams der EUMM Georgia nach Armenien nicht länger erforderlich ist, sollte der Beschluss 2010/452/GASP entsprechend geändert werden —