Erwägungsgrund 2 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Die gemischte beratende Arbeitsgruppe (im Folgenden „Arbeitsgruppe“) wurde mit Artikel 15 Absatz 1 des dem Austrittsabkommen beigefügten Protokolls zu…
Erwägungsgrund 1 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 15 Absatz 6 des Protokolls gibt sich die gemischte beratende Arbeitsgruppe (im Folgenden „Arbeitsgruppe“) in gegenseitigem Einvernehmen eine…
Art. 1 32023D0701Der Standpunkt, der im Namen der Union in der mit Artikel 15 Absatz 1 des Protokolls eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe (im Folgenden…
Erwägungsgrund 5 32023D0701Zur Verbesserung der Art und Weise, in der die Arbeitsgruppe ihre Aufgaben gemäß Artikel 15 des Protokolls wahrnimmt, muss die Geschäftsordnung geändert werden,…
Erwägungsgrund 2 32023D0576BESCHLUSS (EU) 2023/576 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Mit Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens wurde ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der die Anwendung und Durchführung des Abkommens überwacht und begleitet und…
Erwägungsgrund 2 32015D0710BESCHLUSS (EU) 2015/710 DES RATES vom 21. April 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Türkei über den Handel mit unter den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallenden Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 1 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertreten ist
Gemäß Artikel 39 des Protokolls Nr. 1 kann der gemäß Artikel 14 des Abkommens eingesetzte Gemischte Ausschuss beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu…