Art. 1 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der mit Artikel 15 Absatz 1 des Protokolls eingesetzten Arbeitsgruppe bezüglich der Annahme der Geschäftsordnung der…
Art. 1 Abs. 2 32023D2193BESCHLUSS (EU) 2023/2193 DES RATES vom 28. September 2023 über den im Namen der Europäischen Union in mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits oder anschließend eingesetzten Arbeitsgruppen in Bezug auf die Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der im Namen der Union in Bezug auf Anpassungen der Geschäftsordnung, die in Abschnitt I des diesem Beschluss beigefügten Dokuments festgelegt…
Erwägungsgrund 1 32020D1599BESCHLUSS (EU) 2020/1599 DES RATES vom 23. Oktober 2020 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten gemischten beratenden Arbeitsgruppe hinsichtlich des Erlasses ihrer Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 15 Absatz 6 des Protokolls gibt sich die gemischte beratende Arbeitsgruppe (im Folgenden „Arbeitsgruppe“) in gegenseitigem Einvernehmen eine…
Art. 1 32023D0701Die Geschäftsordnung der gemischten beratenden Arbeitsgruppe wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Erwägungsgrund 6 32023D0701Es ist zweckmäßig, den in der Arbeitsgruppe im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Geschäftsordnung festzulegen.