Gesetze
Gesetz wird geladen …
(nach Artikel 9) Angaben zum Antrag 1. Belege Obligatorische Belege und Informationen, die von allen Antragstellern vorzulegen sind: Niederlassungsnachweis/Nachweis eines ständigen Geschäftssitzes 2. Sonstige Belege und Angaben, die von allen Antragstellern vorzulegen sind: Alle sonstigen Belege oder Angaben, die als relevant für die Überprüfung der Einhaltung der in den Artikeln 10 und 11 dieses Beschlusses genannten Bedingungen durch den Antragsteller erachtet werden. Vorzulegen sind Informationen über die Art und gegebenenfalls die Kennnummer und/oder das Datum der Ausstellung der dem Antrag beigefügten Unterlagen. Anzugeben ist auch die Zahl der insgesamt beigefügten Dokumente. 3. Datum und Unterschrift des Antragstellers Anträge, die mittels elektronischer Datenverarbeitung gestellt werden, sind von der Person, die den Antrag stellt, zu authentifizieren. Datum, an dem der Antragsteller den Antrag unterschrieben oder anderweitig authentifiziert hat Angaben zum Antragsteller 4. Antragsteller Antragsteller ist die Person, die bei den Zollbehörden eine Entscheidung beantragt. Anzugeben sind Name und Anschrift der betreffenden Person. 5. Identifizierungsnummer des Antragstellers Antragsteller ist die Person, die bei den Zollbehörden eine Entscheidung beantragt. Anzugeben ist die Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) gemäß Artikel 1 Absatz 18 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission der betreffenden Person. 6. Rechtsform des Antragstellers Anzugeben ist die Rechtsform laut Gründungsurkunde. 7. Mehrwertsteuernummern Geben Sie, falls vorhanden, die Mehrwertsteuernummer an. 8. Geschäftstätigkeiten Vorzulegen sind Angaben über die Geschäftstätigkeit des Antragstellers. Bitte beschreiben Sie kurz Ihre Geschäftstätigkeit und geben Sie Ihre Rolle in der Lieferkette an (z. B. Hersteller von Waren, Einführer, Einzelhändler usw.). Bitte beschreiben: — vorgesehene Verwendung der eingeführten Waren, einschließlich einer Beschreibung der Art der Waren und Angabe, ob sie einer Veredelung unterzogen werden, — geschätzte Zahl der pro Jahr vorzunehmenden Zollanmeldungen zur Überführung der betreffenden Waren in den zollrechtlich freien Verkehr, — Art der geführten Aufzeichnungen, eingeführten Systeme und vorgenommen Kontrollen zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen nach Artikel 10 Buchstabe b. 9. Jahresumsatz Für die Zwecke des Artikels 6 dieses Beschlusses ist der Jahresumsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres anzugeben. Bei einem neu gegründeten Unternehmen sind Aufzeichnungen und Informationen vorzulegen, die eine Bewertung des erwarteten Umsatzes erlauben, z. B. neueste Cashflow-, Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustprognosen, die von den Direktoren/Gesellschaftern oder dem Einzelunternehmer genehmigt wurden. 10. Für den Antrag zuständige Kontaktperson Die Kontaktperson pflegt den Kontakt mit den Zollbehörden in den Antrag betreffenden Fragen. Einzutragen sind der Name der Person sowie eine der folgenden Angaben: Telefonnummer, E-Mail-Adresse (vorzugsweise einer funktionalen Mailbox). 11. Person, die für das antragstellende Unternehmen verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübt Für die Zwecke von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b dieses Beschlusses sind Namen und vollständige Daten der je nach rechtmäßiger Niederlassung/Rechtsform des antragstellenden Unternehmens relevanten Personen, insbesondere des Direktors/Geschäftsführers des Unternehmens und, falls vorhanden, der Mitglieder des Verwaltungsrats, einzutragen. Die Angaben sollten umfassen: vollständiger Name und Anschrift, Geburtsdatum und nationale Identifikationsnummer. Daten, Uhrzeiten, Fristen und Orte 12. Datum der Niederlassung Anzugeben sind Tag, Monat und Jahr der Niederlassung (in Ziffern). 13. Anschrift der Niederlassung/des Wohnsitzes Vollständige Anschrift des Ortes, an dem die Person niedergelassen/wohnhaft ist, einschließlich der Kennnummer des Landes oder des Gebiets. 14. Ort, an dem die Aufzeichnungen aufbewahrt werden Anzugeben ist die vollständige Anschrift der Orte, an denen die Aufzeichnungen des Antragstellers aufbewahrt werden oder aufbewahrt werden sollen. Statt der Anschrift kann der UN/LOCODE angegeben werden, wenn damit der betreffende Ort eindeutig gekennzeichnet ist. 15. Orte der Veredelung oder Verwendung Bitte geben Sie die Anschrift der Orte an, an denen die Waren gegebenenfalls veredelt und an die Endverbraucher verkauft werden.
Angaben zum Antrag 1. Belege Obligatorische Belege und Informationen, die von allen Antragstellern vorzulegen sind: Niederlassungsnachweis/Nachweis eines…
In diesem Anhang werden die in Artikel 11 genannten Bedingungen erläutert und nicht geändert (eingeschränkt oder erweitert). Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b 1.…
Teil 1: Bei der Einreichung des Notifizierungsformulars bereitzustellende Informationen: 1. Fortlaufende Nummer oder andere anerkannte Identifizierung des…
ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2023 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROẞBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER…
Teil 1 IM NOTIFIZIERUNGSFORMULAR ANZUGEBENDE ODER DIESEM BEIZUFÜGENDE INFORMATIONEN: 1. Fortlaufende Nummer oder andere anerkannte Identifizierung des…
Text von Bild EUROPÄISCHE UNION ÜBERWACHUNGSDOKUMENT 1 1. Antragsteller (Name, vollständige Anschrift, Land und Mehrwertsteuernummer) 2. Ausstellungsnummer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.