Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verweise auf die Energieverbrauchsanforderungen gemäß den Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 874/2012, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1061/2010 und (EU) Nr. 1062/2010 sollten in den Beschlüssen (EU) 2017/175 und (EU) 2018/680 beibehalten werden, damit Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung erworben wurden, als noch immer den Kriterien für das EU-Umweltzeichen entsprechend angesehen werden können.
Erforderlich ist außerdem die Anpassung der Verweise auf Kennzeichnungs- und Qualitätszertifizierungssysteme der Union gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des…
Sowohl der Beschluss (EU) 2017/175 als auch der Beschluss (EU) 2018/680 umfassen Energieeffizienzanforderungen für bestimmte energieverbrauchsrelevante Produkte…
Die Kommission hat gemäß dem in Artikel 15 der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Arbeitsplan bestimmte…
Die Verordnung (EU) 2017/1369, mit der ein Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt wurde, gilt, parallel zu dieser Verordnung, für…
Gemäß Kriterium 31 Buchstabe g des Beschlusses (EU) 2017/175 und Kriterium O5 des Beschlusses (EU) 2018/680 erhalten Antragsteller für das EU-Umweltzeichen für…
Kriterium 31 Buchstabe e des Beschlusses (EU) 2017/175 umfasst Verweise auf das Energy-Star-Programm der EU für Bürogeräte und auf das Energy-Star-Abkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.