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Kriterium 31 Buchstabe e des Beschlusses (EU) 2017/175 umfasst Verweise auf das Energy-Star-Programm der EU für Bürogeräte und auf das Energy-Star-Abkommen zwischen der EU und den USA , das am 20. Februar 2018 ausgelaufen ist. Um dafür Sorge zu tragen, dass die Kriterien für das EU-Umweltzeichen eine hohe Umweltleistung gewährleisten, sollte in Ermangelung einschlägiger Energiekennzeichnungen oder Verordnungen zur Festlegung der Energieeffizienzklassen für Bürogeräte mit Ausnahme von „elektronischen Displays“, für die neu skalierte Energieeffizienzklassen verfügbar sind9, in der geänderten Anforderung vorgeschrieben werden, dass neu gekaufte Bürogeräte den Anforderungen für ein Umweltzeichen des Typs I nach EN ISO 14024 entsprechen müssen.
Das Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte sollte ferner die im Rahmen der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.…
Die Verordnung (EG) Nr. 106/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates setzt das Energy-Star-Programm in der Union auf der Grundlage eines Abkommens…
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Ziel Mit dieser Verordnung werden die Regeln für das Kennzeichnungsprogramm der Union für Strom sparende Bürogeräte (im…
Die Kommission hat gemäß dem in Artikel 15 der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Arbeitsplan bestimmte…
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen tragen der Stellungnahme des Energy-Star-Büros der Europäischen Union Rechnung, das in Artikel 8 der Verordnung…
Mit dieser Verordnung werden die Regeln für das Kennzeichnungsprogramm der Union für Strom sparende Bürogeräte (im Folgenden „Energy-Star-Programm“) gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.