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Das Mandat gemäß Anhang B des Beschlusses Nr. 2/2020 des Gemischten Ausschusses vom 28. Januar 2020 sollte ab seiner Einsetzung auch für den Unterausschuss für maritime Zusammenarbeit gelten.
Der Gemischte Ausschuss hat mit seinem Beschluss Nr. 2/2020 vom 28. Januar 2020 eine Liste von Unterausschüssen erstellt und ihre Mandate angenommen.
Der Gemischte Ausschuss verabschiedet im schriftlichen Verfahren gemäß Artikel 8 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung einen Beschluss über die Einsetzung eines…
Es ist angemessen, den im Gemischten Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im schriftlichen Verfahren des Gemischten Ausschusses, der gemäß Artikel 48 des Rahmenabkommens über Partnerschaft und…
Damit der Unterausschuss für maritime Zusammenarbeit seine Arbeit rechtzeitig aufnehmen kann, muss der vorliegende Beschluss im schriftlichen Verfahren erlassen…
Gemäß Artikel 48 des Abkommens wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, die Durchführung des Abkommens zu gewährleisten. Gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.