Art. 10 32022D0266BESCHLUSS (GASP) 2022/266 DES RATES vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Februar 2027 . Dieser…
Art. 9 Abs. 1 32023D2135BESCHLUSS (GASP) 2023/2135 DES RATES vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Oktober 2026 . Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der…
Art. 1 Abs. null 32013D0477BESCHLUSS 2013/477/GASP DES RATES vom 27. September 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 30. September 2014. Er wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der…
Art. 5 32014D0119BESCHLUSS 2014/119/GASP DES RATES vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss gilt bis zum 6. März 2027 . Dieser…
Art. 1 Abs. null 32014D0728BESCHLUSS 2014/728/GASP DES RATES vom 20. Oktober 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea
„(2) Dieser Beschluss gilt bis 27. Oktober 2015. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…