Erwägungsgrund 16 32023D0746Der Standpunkt im Hinblick auf Entscheidungen, vom ICAO-Rat angenommene neue SARP oder Änderungen von SARP abzulehnen oder nicht abzulehnen, sollte von den…
Erwägungsgrund 8 32023D0569BESCHLUSS (EU) 2023/569 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Bezug auf Vorschläge zur Änderung von Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago, der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz behandelt, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates und gemeinsam im Interesse der Union handeln, zum Ausdruck…
Erwägungsgrund 15 32019D2107BESCHLUSS (EU) 2019/2107 DES RATES vom 28. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich der Überarbeitung des Anhangs 9 („Erleichterungen“) Kapitel 9 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt im Hinblick auf Richtlinien und Empfehlungen für Fluggastdatensätze zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union sollte von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder des ICAO-Rates sind, gemeinsam vorgetragen werden.
Erwägungsgrund 7 32019D2036BESCHLUSS (EU) 2019/2036 DES RATES vom 25. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bezüglich Änderungsantrag 17 zu Anhang 17 („Luftsicherheit“) des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im ICAO-Rat zu vertretende Standpunkt so lauten, wie im Anhang dieses Beschlusses festgelegt, und er sollte von den…
Erwägungsgrund 20 32023D0746Der Standpunkt im Hinblick auf Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien, die der ICAO anzuzeigen sind, sollte von den Mitgliedstaaten der…
Erwägungsgrund 10 32024D2824BESCHLUSS (EU) 2024/2824 DES RATES vom 24. Oktober 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 233. Tagung des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertreten ist in Bezug auf die Annahme der Änderung 30 zu Anhang 9 — Erleichterungen — des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt hinsichtlich Änderungen des Kapitels 1, des Kapitels 3 Abschnitte C, D, G und H und des Kapitels 8 Abschnitte H und I des genannten Anhangs
Der Standpunkt, der im Namen der Union nach der vom ICAO-Generalsekretär mittels eines ICAO-Rundschreibens zu verkündenden Annahme der Änderung 30 durch den…