Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII des Abkommens durch die einschlägigen Rechtsakte der Union über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen ergänzt werden sollte, ist es erforderlich, diese Anlage durch Hinzufügung der Verordnung (EU) 2022/612 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286 der Kommission , der Delegierten Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission und der Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates zu ändern. Die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates ist bereits durch Anlage XVII-3 zu Anhang XVII des Abkommens abgedeckt.
Die Richtlinie (EU) 2018/1972 ist bereits in Anlage XVII-3 zu Anhang XVII des Abkommens enthalten. Es ist notwendig, die anderen für das Roaming in öffentlichen…
Um der Ukraine den schrittweisen Übergang zum vollständigen Erlass und zur uneingeschränkten, vollumfänglichen Anwendung der für die Telekommunikationsbranche…
Um der Ukraine den schrittweisen Übergang zum vollständigen Erlass und zur uneingeschränkten, vollumfänglichen Anwendung der für den Telekommunikationssektor…
Roamingvorschriften sind Teil des Besitzstands der Union im Bereich der Telekommunikation, wurden jedoch nicht in Anlage XVII-3 (Regelungen für…
Mit dem Beschluss Nr. 1/2023 des Assoziationsausschusses EU-Ukraine in der Zusammensetzung „Handel“ wurde Anhang XVII Anlage XVII-3 des Abkommens (Vorschriften…
Zum gegenwärtigen Stand der wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung im EU-Binnenmarkt im Bereich Telekommunikationsdienstleistungen sind die einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.